
Bestattungsformen
Wir realisieren die möglichen Bestattungsformen nach individuellen Wünschen.

Bei der Wahl der Bestattungsart sollte stets der Wille des Verstorbenen im Vordergrund stehen.
Falls der Verstorbene zu Lebzeiten keinen eindeutigen Wunsch geäußert hat, empfehlen wir den Angehörigen und Hinterbliebenen, sich bei der Wahl der Bestattungsform folgende Fragen zu stellen:
Welche Bestattungsform passt zum vergangenen Leben und Wesen des Verstorbenen?
Welche Auswirkungen hat diese darauf, wie die Hinterbliebenen mit Ihrer Trauer und der Erinnerung an den Verstorbenen umgehen können?
Gerne stehen wir Ihnen bei diesen Überlegungen in einem persönlichen Gespräch beratend zur Seite.

Erdbestattung
Erdbestattungen sind eine der ältesten und traditionsreichsten Bestattungsformen. Die / Der Verstorbene wird in einem Sarg entweder in einer Reihen- oder einer Wahlgrabstätte beigesetzt. Angehörige und Hinterbliebene können, wann immer sie das Bedürfnis haben, diesen Ort der Trauer aufsuchen, ihn gestalten und dem Verstorbenen dort Nahe sein. Seit 01.05.2026 ist in Sachsen-Anhalt ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten, damit wird vor einer Erdbestattung eine 2. Leichenschau zwingend vorgeschrieben.

Feuerbestattung
Der Verstorbene wird mit einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die zurückgebliebene Asche wird in einer Aschekapsel aufbewahrt und später auf einem Friedhof beigesetzt. Vor einer Feuerbestattung kann auch eine Trauerfeier am Sarg durchgeführt werden. Mögliche Beisetzungsstätten: Urnen-Reihengräber, Wahlgräber auch in besonderer Lage, Kolumbarien, anonyme Urnengrabfelder, Friedwald, Tree of Life Baumbestattung https://tree-of-life-baumbestattungen.de Hinweis: Eine Feuerbestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Feuerbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.

Seebestattung
Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist die Bestattung der Urne außerhalb der Dreimeilenzone im Meer, bei der ein Kapitän die Urne dem Meer übergibt. Die Hinterbliebenen erhalten eine Seegebietskarte mit der Beisetzungsposition und einen Logbuchauszug. Auf Wunsch können die Angehörigen der Seebestattung auch beiwohnen. Hinweis: Eine Seebestattung ist nur möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine Seebestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.

anonyme Bestattung
Auch der anonymen Bestattung geht immer eine Feuerbestattung voraus. Die Beisetzung der Urne erfolgt ohne Beisein der Angehörigen auf einem anonymen Urnenfeld. Grabpflegeleistungen fallen nicht an. Hinweis: Die anonyme Urnenbestattung ist nur dann möglich, wenn der Verstorbene dies zu Lebzeiten schriftlich hinterlegt hat. Sollte keine Willenserklärung des Verstorbenen zur Art der Bestattung vorliegen, kann eine anonyme Urnenbestattung auch von den nächsten Angehörigen angeordnet werden.